Die Geschichte des Bierbrauens in Schwaney.
Schwaney ist niemals ein Dorf der Engel und Heiligen gewesen. Die gab und gibt es nur auf den Postamenten im Gotteshause. Aber dennoch konnte der Herrgott mit seinen Schwaneyern zufrieden sein. Sie waren genügsam und fleißig, treue Kinder der Kirche und erträgliche Untertanen der obrigkeitlichen Gewalt, Kinder ihrer Art und Zeit.
Nur über eine Untugend klagten mehrfach die Pfarrer des Dorfes, über die Neigung der Mannsleute zum Alkohol. Als Milderungsgründe dafür könnte man das rauhe Klima anführen, aber auch die ewigen Nöte des Alltags.
Man brauchte ein Mittel für innere Wärme und ein Medikament gegen Kummer und Sorgen.
"Wer Sorgen hat, hat auch Likör", behauptete Wilhelm Busch.
Likör kannten die Schwaneyer allerdings nicht, dafür aber billigen, brennenden Branntwein und Bier.
Und Krüger gab es früher genug im Dorfe, die es gern kredenzten.
Met, eine Art Bier aus gegorenem Honig gebraut, schätzten schon unsere heidnischen Vorfahren.
Einen Bierzins führten die Schwaneyer bereits an ihre Grundherren ab, bevor sie ihnen städtische Privilegien gaben. Das geht aus der Stadtrechtsurkunde von 1344 deutlich hervor, die ausdrücklich bestimmt: "Der Bierzins, berpenning genannt, soll ebenso, wie er in dieser befestigten Ortschaft, bevor sie befestigte Stadt wurde, gezahlt worden ist, auch weiterhin entrichtet werden."
Wahrscheinlich handelte es sich bei diesem Bierpfennig um eine Abgabe für örtlich gebrautes Bier, das früher beispielsweise auf den beiden Meierhöfen selbst bereitet werden durfte.
Aroma und Haltbarkeit des Biers bedingte der Zusatz von Hopfen, den man hier schon früh in Feld und Gärten anbaute.
Der "Happenberg" (Happmerg), ein Südhang unterhalb des Ellerhofes und rechts der Eller, erinnert heute noch an den früheren Hopfenanbau. Denn "Happenberg" bedeutet nichts anderes als "Hopfenberg". An dem Südhang gedieh der Hopfen außerordentlich gut. In Paderborn kannte man sogar ein besonderes Hohlmaß, den "Hoppenscheppel", mit dem Hopfen zugemessen wurde.
Man unterschied zweierlei Bier, das oft aus Hafer gebraute dünne Leutebier und das kräftigere Herrenbier aus Gerste. Getrunken wurde aus irdenen Krügen oder zinnenen Kannen, die ihre Füllung meist aus größeren, vielfach hölzernen Teuten (Töten) erhielten .
Wohl die älteste Schänke beherbergte das Schwaneyer Rathaus, das hinter dem Hausgrundstück Ferdinand Disse südlich der Kirche stand. Bald nach dem Bau des bischöflichen Schlosses, das in den Jahren 1344 bis 1350 vor dem Westausgange der Stadt errichtet wurde, dürfte auch der alte "Voßkrug", eine bischöfliche Gaststätte mit Herberge und Ausspann, entstanden sein. Weil es sich bei diesem Kruge um ausschließlich landesherrlichen Besitz handelte, legte man auch großen Wert auf einen zuverlässigen Krüger.
Zweifellos war das Dorf früher mit Gastwirtschaften stark übersetzt.
Aber trotzdem wurden auch von privater Seite noch Bier und Schnaps gebraut und gebrannt, und das nicht allein für Eigenbedarf.
Schon 1699 hatte der Schäferhof - und das galt gleichermaßen für den Füllenhof - das Sonderrecht, "bier zu brawen und zu verkauffen'.
Anno 1802 beschwerten sich Christoph Breker und Johan Bentfeld wegen des doppelt zu zahlenden Blasengeldes. Blasengeld war eine Abgabe für Geräte, die zum Schnapsbrennnen dienten.
In den Dörfern, in denen außer dem Bischof noch ein adeliger Landsasse Jurisdiktion ausübte, und das war in Schwaney der Fall, durften laut Landesverordnung vom 17. Februar 1741 zwei Branntweinblasen gestattet werden.
Am 21. Januar. 1828 erschienen auf dem Hauptamte zu Paderborn Henrich Fernefeld (Kütinges), Wilhelm Böddeker (Ernsters) und Jakob Striewe (Schollen) aus Schwaney und baten um Ausfertigung einer neuen Erlaubnis zum Brauen eines "Haustrunkes" (Bier). Sie versprachen, die früher benutzten Kessel auch in diesem Jahre zu verwenden und nicht mehr Bier zu brauen als im abgelaufenen Jahre. Leider vergeblich.
Man fragt sich unwillkürlich nach der Existenzmöglichkeit der früher so zahlreichen Schwaneyer Wirtschaften. Gewiß, etliche von ihnen gingen ein, weil zuwenig getrunken wurde, aber auch manche Bewohner verloren Haus und Hof, weil sie zuviel tranken.
Wiederholt sah sich das Land und Stadtgericht zu Paderborn veranlaßt, unter Androhung des Arrestes zur Vernunft zu mahnen.
(Auszüge aus dem Buch zur tausendjährigen Geschichte von Heinz Küting)